Unsere Service vor Ort in Spanien

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien sollten Sie auf keinen Fall auf einen Makler verzichten. Nur die „richtigen“ Makler vor Ort haben die Möglichkeit sich alle Informationen über das zu verkaufende Haus oder die Wohnung zu beschaffen.

Der Ablauf eines Kaufes von einem Haus oder einer Wohnung in Spanien:

Als Erstes sollten Sie sich die Immobilie direkt vor Ort anschauen. Danach wird mit Ihnen oder dem Käufer ein privatschriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet genau die Bezeichnung des Objektes, die Anschrift des Verkäufers und die komplette Zahlungsabwicklung. Der Vertrag ist in deutscher/englischer und spanischer Sprache verfasst und besitzt nach spanischem Recht volle Rechtskräftigkeit. Die Anzahlung von 10% des Kaufpreises ist dann in den nächsten 10 Folgetagen auf das im Kaufvertrag festgehaltene Konto fällig, sodass Sie als Käufer und auch der Verkäufer sicher sind, dass der Kauf perfekt ist und das Kaufobjekt vom Verkaufsmarkt genommen werden kann.
Nunmehr werden wir ein Bankkonto bei einer Bank Ihrer Wahl oder eine Bank die wir Ihnen empfehlen dürfen eingerichtet. Auf Ihr neues Bankkonto, der ausgewählten Bank, sollten Sie die Kaufsumme

transferieren und kurz vor Notartermin, der circa 3 -6 Wochen oder nach Absprache nach dem Kaufdatum stattfindet, wird von dieser Bank über die Kaufsumme, abzüglich der Anzahlung, ein Bankgarantierter Scheck auf Ihren Namen ausgestellt, der letztendlich zur Bezahlung bei der Beurkundung des 002 Calla CapitankleinKaufes vom Notar akzeptiert wird. Der Verkäufer bekommt sein Geld, Sie obligatorisch die Hausschlüssel. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie offiziell der neue Besitzer mit allen Rechten und Pflichten. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Grundsteuer, Communidad-Abgaben (Müll, Poolanlage (sofern vorhanden), Gemeinschaftsstrom, Grünanlagen etc.) und sonstige Abgaben mit Ihnen verrechnet. Den gesamten bürokratischen Weg wie die Ummeldungen, auch für Strom und Wasser, machen wir für Sie.
Also wie Sie sehen, es ist alles ganz einfach! Auch im Nachhinein steht Ihnen unser Büro zur Verfügung, zum Beispiel auch für die alljährliche Steuererklärung, die Sie als stolzer Hausbesitzer in Spanien auch machen müssen.
Hierzu benötigen wir eine Steuernummer, die sogenannte N.I.E. Nummer, die eigentlich ganz am Anfang schon zu beantragen ist …keine Steuernummer – kein notarieller Hauskauf!
Um diese Steuernummer zu beantragen müssen Sie persönlich anwesend sein.

Der Ablauf der Beantragung wie folgt:

Die Beantragung einer N.I.E Nummer ist nur unter der Woche möglich. Der Antragsteller muss persönlich mit auf die Polizeibehörde gehen.
Benötigt werden:

a.)    Gültigen Personalausweis
b.)    Den Vornamen vom Vater und der Mutter
c.)    1 Passbild, frontale Aufnahme, auf weisem Hintergrund
d.)    Die Kosten pro Person betragen ca. 100,- Euro

Wenn möglich benötigen wir vorab eine gut leserliche Ausweiskopie um die Vorbereitungen treffen zu können. Auch eine Terminierung bei der Behörde kann so getätigt werden. So fallen längere Wartezeiten nicht an. Die N.I.E Nummer kann per Vollmacht von uns bei der Polizeibehörde abgeholt werden.

Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!

Einmalige Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Spanien:

Gebrauchte Objekte – 11% Grunderwerbsteuer und ca. 3% für den Notar, Eintragung ins Grundbuch und die Umschreibungen für Strom- und Wasserverträge etc.

Neubau Objekte – 10% I.V.A. (spanische Mehrwertsteuer), 3% für Notar, Eintragung ins Grundbuch, Neuverträge für Strom und Wasser etc.

In Spanien zahlen der Verkäufer oder die Baufirma die Maklercourtage und die Arbeit mit Ihnen ist für SIE unser kostenloser Service Ihnen gegenüber.

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